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Versicherungsschäden beim Off Roaden
Verfasst: 10.09.2009, 11:13
von Sigi
Hi,
habe mir mal Gedanken gemacht ob man beim Off Roaden überhaupt vollen Versicherungsschutz bei Vollkassko hat. Egal ob man jetzt auf einem Off Road Gelände oder "wild" unterwegs ist?
Mein Versicherungsmensch konnte mir darauf keine eindeutige Antwort geben.
Was sagt euer Versicherungsmensch dazu? Habt ihr ihn diesbezüglich schon mal angesprochen?
Meiner Meinung nach, müsste man vollen Versicherungsschutz haben!?!
Re: Versicherungsschäden beim Off Roaden
Verfasst: 10.09.2009, 11:26
von Eichi
Der Versicherungsschutz hat regelmäßig nur Relevanz in Bereichen die der Straßenverkehrsordnung unterliegen.
Supermarktparkplatz ja / Führerscheinfreie Gelände (Offroadpark) nein
Re: Versicherungsschäden beim Off Roaden
Verfasst: 10.09.2009, 11:37
von General
Ich denke auch nicht, dass du beim offroaden versichert bist weil du deinen "PKW" ja auf unübliche Weise nutzt. Schlag mich nicht dafür. Es hilft nur eins, Bergegurt dran und die Überreste in den Strassengraben zerren...
Re: Versicherungsschäden beim Off Roaden
Verfasst: 10.09.2009, 11:43
von Sigi
Eichi hat geschrieben:Der Versicherungsschutz hat regelmäßig nur Relevanz in Bereichen die der Straßenverkehrsordnung unterliegen.
Supermarktparkplatz ja / Führerscheinfreie Gelände (Offroadpark) nein
Hi,
was ist aber wenn man in den Westalpen unterwegs ist? Es sind öffentliche Wege die man befahren kann wenn auch nicht von jedermann.
Re: Versicherungsschäden beim Off Roaden
Verfasst: 10.09.2009, 11:44
von General
Genau Eichi, das interessiert mich jetzt auch, da will ich ja schliesslich auch noch hin...
Re: Versicherungsschäden beim Off Roaden
Verfasst: 10.09.2009, 11:51
von Eichi
Sigi hat geschrieben:
Hi,
was ist aber wenn man in den Westalpen unterwegs ist? Es sind öffentliche Wege die man befahren kann wenn auch nicht von jedermann.
Wenn es jedermann zugängliche öffentliche Wege sind derern Befahren ohne Einschränkung gestattet ist unterliegen diese ja auch irgendeiner Straßenverkehrsordnung und somit sollte der Versicherungsschutz erhalten bleiben.
Ein Waldweg, dessen befahren nur Anliegern und Förstern gestattet ist, aber der Öffentlichkeit per Gebotschild Einhalt geboetet scheidet auch aus.
Die Grenzkammstraße in Ligurien unterliegt dem VS-Schutz, das hab ich mir schriftlich geben lassen, weil ich die mit der Enduro auch schon gepflügt habe.